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Häufig gestellte Fragen

Eine kleine Hilfe bei der Antragstellung

Was muss ich machen, um in die Datenbank aufgenommen zu werden?
  • Zunächst müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Finanzamts, dass Sie von der Zahlung der Körperschaftsteuer befreit sind oder, falls Sie eine öffentlich-rechtliche Einrichtung vertreten, erklären, dass zugewiesene Beträge nur zu einem der in §§ 51 – 68 der Abgabenordnung bezeichneten steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, als PDF-Dokument vorliegen haben, welches Sie während der Anmeldung hochladen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass durch die Eintragung in die Datenbank eine Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung entstehen kann.
  • Darüber hinaus müssen Sie Ihre Satzung/Gesellschaftervertrag ebenfalls als PDF-Dokument während der Anmeldung hochladen. Diese wird allen interessierten Richtern und Staats- sowie Amtsanwälten zugänglich gemacht. Das Finanzamt ist zur Auskunftserteilung gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zu ermächtigen. Auch dies erfolgt über ein Up- und Download des entsprechenden Vordrucks. Bei Behörden und anderen nicht rechtsfähigen öffentlichen Einrichtungen genügt die Selbsterklärung über die Mittelverwendung.
  • Weiter müssen Sie damit einverstanden sein, dass Ihre Angaben für die Verwendung in der Datenbank verarbeitet und veröffentlicht werden.
  • Bis spätestens 30. April eines jeden Jahres müssen Sie unaufgefordert die Gesamthöhe der im Vorjahr zugewiesenen und die Gesamthöhe der erhaltenen Geldbeträge mitteilen und - sofern der erhaltene Gesamtbetrag 500,00 Euro übersteigt - auch angeben, wie Sie diese Gelder verwendet haben. Wenn der Nachweis ausbleibt, werden Sie aus der Liste gelöscht.
  • Die Höhe der erhaltenen Beträge wird veröffentlicht. Hierbei müssen Sie davon ausgehen, dass die entscheidenden Richterinnen und Richter sowei Dezernentinnen und Dezernenten aber auch interessierte Organe wie der Landtag oder der Landesrechnungshof Auskunft über die Auflagenhöhe erhalten. In Einzelfällen kann auch die Öffentlichkeit ein Interesse an diesen Daten haben, sodass eine abschließende Aufzählung nicht möglich ist.
Wie melde ich mich an?

Schritt 1:
Klicken Sie auf den Link "Online-Anmeldung für gemeinnützige Einrichtungen“

Schritt 2:
Klicken Sie auf „Zur Neuanmeldung einer Einrichtung klicken Sie bitte hier“.
Geben Sie den Namen der Einrichtung und die E-Mail-Adresse ein, vergeben ein Passwort und wählen die Rechtsform der Einrichtung aus. Jede E-Mail-Adresse kann nur für eine Einrichtung verwendet werden.
Lesen Sie sodann aufmerksam die Allgemeinen Hinweise, die Datenschutzhinweise und die Hinweise zu Ihren Besonderen Verpflichtungen.
Setzen Sie jeweils einen Haken im Bereich "Einverständniserklärungen", wenn Sie sich mit den Allgemeinen Hinweisen und den Datenschutzhinweisen sowie den Besonderen Verpflichtungen einverstanden erklären und die Einwilligung zur Datenverarbeitung akzeptieren.
Drucken Sie diese für Ihre Unterlagen aus.
Dann betätigen Sie den Button „Senden“.

Schritt 3:
Sie erhalten sodann eine E-Mail mit einem Link zur E-Mail-Bestätigung. Diesen klicken Sie an und erhalten eine weitere E-Mail, dass die Registrierung erfolgreich war. Diese E-Mail enthält auch Ihre Antragsnummer. Nun können Sie sich mit der Antragsnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse einloggen.
Tragen Sie zunächst Ihre Daten in das Formular ein. Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Registrierung als Verein/GmbH/Stiftung Registrierung als Körperschaft des öffentlichen Rechts/Behörde/ Kirchengemeinde
Laden Sie den Körperschaftsfreistellungsbescheid und die Satzung hoch. Die „Vorausgefüllte Entbindung vom Steuergeheimnis“ laden Sie bitte zunächst herunter, füllen diese aus und laden Sie dann wieder hoch. Die „Vorausgefüllte Selbsterklärung“ laden Sie bitte zunächst herunter, füllen diese aus und laden Sie dann wieder hoch.

Sie können jederzeit die Anmeldung durch „Speichern“ unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt und die Dokumente hochgeladen sind, ist der Button „Freigabe beantragen“ zu betätigen.

Schritt 4:
Sobald die datenbankführende Stelle den Antrag genehmigt hat, erhalten Sie eine E-Mail. Wurde Ihr Antrag genehmigt, sollten Sie nun regelmäßig Ihre Daten auf Aktualität prüfen, den aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheid vor Ablauf des Gültigkeitsdatums hochladen sowie zwischen dem 1. Januar und 30. April eines jeden Jahres den Reiter Verwendungsnachweis ausfüllen.

Wurde Ihr Antrag nicht genehmigt, erhalten Sie ebenfalls eine E-Mail. Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten ein und entnehmen Sie bitte die Gründe der Ablehnung der Statusmeldung, beseitigen diese und stellen erneut den Antrag auf Freigabe.

Wie kann ich auf meine Einrichtung oder besondere Aktionen aufmerksam machen?

Vielfach besteht der Wunsch insbesondere lokaler Einrichtungen durch Handzettel und Broschüren die Aufmerksamkeit der Richter und Staats- sowie Amtsanwälte zu wecken. Wegen der Menge der eingehenden Werbematerialien ist eine Verteilung bei den angesprochenen Personen nicht sinnvoll. Einerseits belastet die Verteilung die Geschäftsabläufe, andererseits kann kein Adressat die Flut der eingehenden Flyer mit der von Ihnen erhofften Aufmerksamkeit studieren. Tatsächlich kann gerade das Übersenden von Hochglanzbroschüren dazu führen, dass man sich über die Geldverschwendung für solche Ausgaben ärgert und eine Einrichtung gerade nicht mehr bedenkt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der Anmeldung eine Internetadresse anzugeben, die für die Entscheidungsträger bei der Einsicht in die Liste angezeigt wird. Hier können sie plakativ auf Ihre Schwerpunkte und besondere Aktionen hinweisen.

Wo kann ich weitere Unterstützung erhalten?

Sofern Sie weitere Fragen zum Antragsverfahren oder der Zuweisung von Geldauflagen und Ihren Verpflichtungen haben, können Sie sich telefonisch an die Servicenummer der Zentralstelle Geldauflagen wenden.
NRW Direkt Service Nummer: 0211 837-1934