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Kostenfestsetzungsantrag

Wenn Sie in einem Klageverfahren obsiegt haben (zumindest teilweise) oder ein Vergleich geschlossen wurde, so haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen in diesem Verfahren entstandenen Kosten gegen den/die unterlegenen Gegner.

Dies können zum eine die gerichtlichen Kosten, aber auch sogenannte außergerichtliche Kosten sein.

Dazu gehören beispielsweise Fotokopierkosten, Portokosten oder ähnliches. Berücksichtigt werden können diese nur, wenn sie zum einen belegt (z.B. durch Quittungen) und zum anderen vom Gericht als notwendig und erstattungsfähig anerkannt werden.

Der Antrag hierzu ist ebenfalls mit ausreichend vielen Abschriften (pro Gegner eine) beim Gericht einzureichen.

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