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Antrag auf Räumung einer Wohnung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor sie eine Klageschrift bei Gericht einreichen:

  • Die Erhebung einer Klage bei Gericht löst in jedem Falle Gerichtskosten aus, (evt. auch Rechtsanwaltskosten), die vom jeweiligen Streitwert abhängig und von Ihnen Vorschussweise zu entrichten sind. Nur im Falle Ihres Obsiegens ist der Gegner verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zurückzuerstatten.
  • Eine Rücknahme der Klage ist nach Einreichung nicht mehr kostenlos möglich.
  • Das oben stehende Formular ist lediglich für die Erhebung einer Räumungsklage geeignet, die sich auf Zahlungsrückstände der Miete stützt. Im Falle anderer Konstellationen (Kündigung wegen Eigenbedarf, Ruhestörung etc.) lassen Sie sich ggf. durch einen Rechtsanwalt beraten.
  • Begründet ist die Klage in dem o.g. genannten Fall nur dann, wenn Mietrückstände mindestens den Betrag zwei voller Monatsmieten (warm) erreichen. Es muss vor Klageerhebung dann eine schriftliche Kündigung ausgesprochen worden sein, die die Höhe der Mietrückstände beziffert und eine vollständige Aufstellung der Rückstände beinhaltet. Auch der Zugang der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung sollte nachweisbar sein.
  • Folgende Unterlagen sind (1x für das Gericht und 1 x pro Gegner) einzureichen:

    • Original der Klageschrift
    • Kopie des Mietvertrages
    • Kopie des Kündigungsschreibens möglichst mit Zugangsnachweis (z.B.: Einschreiben/Rückschein, Zeugenbenennung, Empfangsbestätigung)