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Hockendes Kind

Quelle: © PantherMedia / jovannig

Opferschutz im schulischen Bereich

Die Schule soll ein geschützter und sicherer Raum für Kinder und Jugendliche sein.

Ein effizienter Opferschutz ist daher auch und gerade an Schulen unverzichtbar. Schulpsychologische Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen bieten Hilfe.

Bei Todesfällen, Verkehrsunfällen oder ähnlichen tragischen Ereignissen, also immer dann, wenn posttraumatische Belastungen bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften auftreten, leisten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen Hilfe. Doch kann auch der Schulalltag für Kinder und Jugendliche zu einer Belastung werden, wenn sie Opfer von Mobbing, Cybermobbing und/oder körperlicher Gewalt in der Schule werden. Auch hier stehen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Schülerinnen und Schülern sowie auch den Eltern bzw. Elternteilen beratend und unterstützend zur Seite.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zur schulpsychologischen Krisenintervention externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab in den Schulen des Landes erarbeitet . Das wesentliche Ziel besteht dabei in der Verhinderung langfristiger psychischer Beeinträchtigungen, die als Folge der Erfahrungen und Erlebnisse der betroffenen Personen während eines Krisenereignisses im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen können, und – falls erforderlich – in einer unverzüglichen Vermittlung in eine therapeutische Behandlung.

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