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Diese zahlenmäßig größte Berufsgruppe des mittleren Dienstes im Justizvollzug ist in den Justizvollzugsanstalten zuständig für die Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen.
Der allgemeine Vollzugsdienst unterstützt die besonderen Fachdienste (u.a. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) und wirkt bei der Behandlung der Strafgefangenen und Verwahrten zur Erreichung des Vollzugszieles (§ 1 StVollzG NRW; § 2 JStVollzG NRW) mit
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