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Amtliche Verwahrung von Testamenten

Die besondere amtliche Verwahrung ist ein Verfahren zur Verwahrung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten/Erbverträgen) beim Amtsgericht. Die besondere amtliche Verwahrung sichert die Testamente und Verträge vor Verlust und Verfälschung und gewährleistet, dass sie im Erbfalle durch das Gericht eröffnet werden. Notarielle Testamente und Erbverträge sind vom Notar nach den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes in amtliche Verwahrung zu geben, falls bei der Errichtung nichts Abweichendes bestimmt wurde. Eigenhändige Testamente können jederzeit in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Notarielle Testamente und Erbverträge und bei Gericht hinterlegte eigenhändige Testamente werden automisch an das Zentrale Testamentsregister weitergeleitet.

Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice.

 

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