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Anklage

Die gerichtliche Untersuchung einer Straftat setzt die Erhebung der Anklage (Ausnahme: Privatklage) durch die Staatsanwaltschaft voraus. Diese reicht nach Abschluss ihrer Ermittlungen beim zuständigen Gericht eine Anklageschrift ein. Die Anklageschrift enthält Angaben zur Person des Angeschuldigten, die Bezeichnung der Straftat mit Tatzeit und Tatort, die gesetzlichen Merkmale der Straftat, die anzuwendenden Strafvorschriften. Außerdem sind in der Anklageschrift die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und eventuell der Verteidiger anzugeben. Schließlich enthält sie das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn vor dem Strafrichter Anklage erhoben wird. Sobald die Anklageschrift bei Gericht eingegangen ist, wird der Angeschuldigte durch Übersendung einer Durchschrift informiert und zugleich aufgefordert, in einer vom Richter festgesetzten Frist Stellung zu nehmen (siehe Faltblatt Was Sie über die Staatsanwaltschaft wissen sollten).

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