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Anleihen

Es handelt sich hierbei um einen Sammelbegriff für verschiedene Kapitalmarktinstrumente. Anleihen gewähren dem Anleger – anders als Aktien – kein Mitgliedschafts- und Mitbestimmungsrecht. Sie sind Forderungsrechte, deren Bedingungen am Kapitalmarkt festgelegt sind. Anleihen werden sowohl durch staatliche Körperschaften (Bund, Länder), durch Banken, aber auch durch Unternehmen zur Geldbeschaffung begeben. Sie sind eine Alternative zur Kreditaufnahme. Für den Kunden (Anleger) sind sie ein Mittel zur Kapitalanlage und Zinsbildung. Anleihen werden zu einem bestimmten Nominalbetrag ausgegeben und i.d.R. (aber nicht zwingend) an der Börse gehandelt (sog. fungible Anleihen). Sie haben dann einen aktuellen Tageskurs in Relation zu ihrem Nominalbetrag. Anleihen haben eine bestimmte Laufzeit, z.B. 5 oder 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Laufzeit wird die Anleihe zum Nominalwert zurückgezahlt. Während der Laufzeit kann sie i.d.R. nicht vom Anleger gekündigt werden. Der Anleger kann aber bei einem börsennotierten Produkt die Anleihe jederzeit an der Börse (über seine Bank) verkaufen und so z.B. einen Kursgewinn realisieren bzw. muss einen Kursverlust hinnehmen. Während der Laufzeit erfolgt eine i.d.R. jährliche Zinszahlung zu dem vom Emittenten festgelegten Termin zu einem festen Zinssatz, bezogen auf den Nominalwert der Anleihe.

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