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Anwaltsnotariat

Während es in den linksrheinischen Gebieten und im Bergischen Land das hauptberufliche Notariat gibt, finden sich in den übrigen Landesteilen Nordrhein-Westfalens die Anwaltsnotare. Hierbei handelt es sich um Mitglieder der Rechtsanwaltschaft, die zugleich zu Notaren bestellt sind. Sie haben dann dieselben Rechte und Pflichten wie die hauptberuflichen Notare.

Eine von der Bundesnotarkammer in Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen herausgegebene Informationsschrift gibt Auskunft über die Voraussetzungen zur Bestellung und das Auswahlverfahren für den angehenden Anwaltsnotar. Die Broschüre finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer (Menüpunkt: BNotkService - Publikationen).

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