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Anzeigender

Der Anzeigende ist die Person, die die Staatsanwaltschaft, die Polizei, ein Amtsgericht oder eine sonstige Strafverfolgungsbehörde über bestehende Verdachtsmomente informiert. Der Anzeigende muss nicht zugleich durch die Tat geschädigt sein. Ist er durch die Tat geschädigt, so spricht man von einem Verletzten.

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