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Armenrecht

Der Begriff "Armenrecht" wurde früher verwendet im Zusammenhang mit dem Erlass von Prozesskosten gegenüber finanziell minderbemittelten Prozessparteien. Die Bestimmungen zum Armenrecht wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt. Personen, die sich aus finanziellen Gründen einen Prozess nicht leisten können, haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die finanzielle Unterstützung solcher Personen im Rahmen der Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt steht die Beratungshilfe zur Verfügung.

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