/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Behinderung

Die Behindertenpolitik der Landesregierung verfolgt das Ziel, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass für Behinderte größtmögliche Chancengleichheit hergestellt und noch bestehende tatsächliche und rechtliche Benachteiligungen abgebaut werden können. Teil dieser Politik sind die Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (PDF-Datei - 70 KB) im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin werden die besonderen Fürsorge- und Förderungspflichten des Landes als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten herausgestellt. Außerdem soll die Einstellung arbeitsloser Schwerbehinderter gefördert werden. Auf Stellenausschreibungen sind deshalb vor allem auch Bewerbungen Schwerbehinderter erwünscht.

SGB IX - Sozialgesetzbuch IX
Recht der Schwerbehinderten

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z