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Beschluss

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung. Er ist abzugrenzen von anderen Formen der gerichtlichen Entscheidung, etwa dem Urteil. Das Gesetz bestimmt, in welchem Verfahren das Gericht in welcher Form zu entscheiden hat. Im Unterschied zum Urteil muss dem Beschluss keine mündliche Verhandlung vorausgehen.  Das Gesetz bestimmt auch, ob der Beschluss mit einer Begründung zu versehen ist und ob er mit dem Rechtsmittel der Beschwerde oder sofortigen (fristgebundenen) Beschwerde angefochten werden kann. Ist ein Rechtsmittel statthaft, ist der Beschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

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