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Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Beschwerde nur in Ausnahmefällen.

Zu unterscheiden sind die einfache Beschwerde, die sofortige Beschwerde und die weitere Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde. Welche Art der Beschwerde gegen die entsprechende gerichtliche Entscheidung eingelegt werden kann, ist in den jeweiligen Verfahrensordnungen (z.B. der Zivilprozessordnung) geregelt. Ist die Beschwerde an eine Frist gebunden, so nennt man diese Beschwerde sofortige Beschwerde.

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilprozess oder Strafverfahren) sind die Landgerichte oder Oberlandesgerichte zur Entscheidung über eine Beschwerde zuständig, sofern nicht das Amtsgericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, der Beschwerde selbst abhilft. Der Bundesgerichtshof entscheidet über Rechtsbeschwerden.

Im Verwaltungsverfahrensrecht ist die Beschwerde durch das Widerspruchsverfahren abgelöst worden, im Steuerrecht ist dies der Einspruch. Im Verwaltungsprozess und im Sozialprozess ist die Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse möglich.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen finden Sie im Bereich Gerichte und Behörden bei den jeweiligen Einzelverfahren.

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