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Bewährungshelferin/Bewährungshelfer

Wird ein Erwachsener zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, kann das Gericht ihm für die gesamte oder teilweise Dauer seiner Bewährungszeit einen Bewährungshelfer zur Seite stellen. Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Im Einvernehmen mit dem Gericht überwacht er die Erfüllung der Weisungen und Auflagen und berichtet über die Lebensführung des Verurteilten. Es gibt hauptamtliche und ehrenamtliche Bewährungshelfer (siehe Faltblatt Ambulante Soziale Dienste der Justiz ).

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