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Brandstiftung

Brandstiftung ist ein Delikt, dass mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird. In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden (§ 306 StGB). Betrifft die Brandstiftung eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, oder eine Zeit, in der sich Menschen dort aufzuhalten pflegen, können bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

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