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Drogendelikte

Als Drogendelikte werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bezeichnet. Danach sind u. a. unerlaubter Anbau, Herstellung, Handel, Erwerb und Veräußerung, Besitz sowie in Verkehr bringen von Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Zu den im Gesetz aufgeführten Betäubungsmitteln zählen medizinische Mittel zur Schmerzbekämpfung ebenso wie die Rauschgifte Morphin, Opium, Haschisch, Kokain, Meskalin, Heroin oder auch synthetisch hergestellte Drogen. Für besondere Zwecke, etwa im medizinischen Bereich oder innerhalb der wissenschaftlichen Forschung kann eine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als oberste Kontroll- und Überwachungsbehörde erteilt (z. B. an Ärzte und Apotheker) werden. Ohne eine solche Erlaubnis können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Wenn weitere Umstände hinzukommen, können auch höhere Strafen verhängt werden. In bestimmten Fällen gilt auch schon der Versuch oder Fahrlässigkeit als strafbar (§ 29 BtMG).

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