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Ehrenamtliche Betreuerin/Betreuer

Ehrenamtliche Betreuung
Rechtliche Betreuungen für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, sollen nach Möglichkeit ehrenamtlich geführt werden. Als ehrenamtliche Betreuer kommen grundsätzlich alle Volljährigen in Betracht, die willens und in der Lage sind, sich umfassend um die Belange der Betroffenen zu kümmern. Soweit möglich setzt das Betreuungsgericht diejenigen Betreuer ein, die von den Betroffenen vorgeschlagen werden. Dabei werden vor allem persönliche Beziehungen (z. B. zu Eltern, Kindern, Ehegatten, Lebenspartner) berücksichtigt.
Ehrenamtliche Betreuer haben keinen Vergütungsanspruch, erhalten aber auf Antrag einen Ersatz für Ihre notwendigen Auslagen oder eine jährliche Aufwandspauschale.

Info-Seite zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtsexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW)

Weitere Informationen im Bürgerservice.

Ehrenamt im Justizvollzug
Ferner gibt es die ehrenamtliche Betreuung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Hierbei stehen Gesprächsgruppen, Einzelbetreuungen, Freizeitangebote und Begleitung bei und nach der Haftentlassung im Vordergrund.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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