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Einsicht in die öffentlichen Register

Die Eintragungen im Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister können von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.
Die Einsicht kann - gegen Entgelt – über die Internetseite www.handelsregister.de vorgenommen werden. Darüber hinaus erfolgt die Einsicht - gebührenfrei - bei dem jeweiligen  Registergericht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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