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Elektronische Signatur

Ist ein elektronisches Verfahren, das sicherstellt, dass ein im elektronischen Rechtsverkehr übermitteltes Dokument von einem bestimmten Absender stammt und unverfälscht übermittelt wurde. Die Signatur wird mit Hilfe des privaten Schlüssels des Erstellers erzeugt, so dass über den öffentlichen Schlüssel des Erstellers von Dritten verifiziert werden kann, ob die Signatur tatsächlich von der genannten Person stammt.
Der bei der Absendung des Dokuments durch ein weiteres Verfahren festgestellte Inhalt des Dokuments wird mit dem Inhalt des empfangenen Dokuments verglichen und so die Übereinstimmung des abgesendeten mit dem empfangenen Dokument geprüft (Integritätsprüfung).
Die elektronische Signatur wird in unterschiedlichen Standards verwendet. Bei der qualifizierten elektronischen Signatur werden die Schlüssel von zertifizierten Unternehmen ausgegeben und verwaltet. Der Empfänger kann so auch überprüfen, ob der verwendete Schlüssel noch gültig ist. Außerdem können dem Schlüssel bestimmte Attribute beigefügt werden, die z. B. die Zugehörigkeit des Absenders zu einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Notar, Rechtsanwalt) ausweisen. Die qualifizierte elektronische Signatur kann gem. § 126 a BGB die gesetzlich vorgesehene Schriftform in bestimmten Umfang (jedoch nicht in allen Fällen) ersetzen. Bei der einfachen elektronischen Signatur werden die Schlüssel durch spezielle Programme erzeugt, die der Absender selbst installieren kann. Diese Signatur kann gem. § 127 Abs. 2 BGB jedoch nur die von den Partnern vereinbarte Schriftform ersetzen. Die Signatur ist von der Kryptografie (Verschlüsselung) zu unterscheiden. Unabhängig von der Signatur kann ein Dokument zusätzlich elektronisch verschlüsselt werden, damit es von Dritten nicht gelesen werden kann. Die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur sind im Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) und in der Signaturverordnung vom 16.November 2001(BGBl. I Seite 3074) geregelt.

Weitere Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auch auf der Seite des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

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