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Erbschein

Der Erbschein dient dem Nachweis des Erbrechts gegenüber Dritten. Er wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt und bezeichnet den Erben sowie den Umfang seines Erbrechts (ob Alleinerbe, ob Miterbe und zu welchen Bruchteilen).

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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