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Ermittlungsrichter/in

Ermittlungsrichterin bzw. Ermittlungsrichter ist eine stets allein entscheidende Richterin bzw. ein stets allein entscheidender Richter, in der Regel bei einem Amtsgericht, der bzw. dem bestimmte Entscheidungen im Ermittlungsverfahren vorbehalten sind. Hierzu gehört insbesondere die Entscheidung, ob eine Beschuldigte oder ein Beschuldigter in Untersuchungshaft zu nehmen ist, ob zur Auffindung einer Beschuldigten oder eines Beschuldigten oder von Beweismitteln – zu denen auch die Spuren der Tat gehören – die Wohn- oder Geschäftsräume der bzw. des Beschuldigten oder sonstiger Personen durchsucht, Beweismittel beschlagnahmt, Telefonüberwachungs- oder sonstige besondere technische Maßnahmen durchgeführt werden dürfen.

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