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Europäisches Gemeinschaftsrecht

Europäisches Gemeinschaftsrecht: ist die Summe der Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft. Man unterscheidet zwischen primärem Gemeinschaftsrecht, bestehend aus den Verträgen und diesen gleichgestellten Vorschriften, z.B. Protokolle und Anhänge, und sekundärem Gemeinschaftsrecht, welches die von den Gemeinschaftsorganen erlassenen Rechtsakte umfasst. Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht entfalten weitgehend unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Etwas anderes gilt nur für Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

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