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Europäisches Mahnverfahren

Grenzüberschreitendes Mahnverfahren, das es ermöglicht, Forderungen in anderen Staaten der EU durchzusetzen. Das Europäische Mahnverfahren beruht auf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 2006 und stellt ein dem deutschen Mahnverfahren vergleichbare Möglichkeit zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels (sog. Europäischer Zahlungsbefehl) zur Verfügung. Ausschließlich zuständig für dieses Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Wedding soweit es sich nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche handelt (weitere Informationen zum Europäischen Mahnverfahren).

EUR-Lex - Ihr Weg zum Europäischem Recht
Gesetz und Rechtsprechung der Europäischen Union

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