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Führungsaufsicht

Aufgabe der Führungsaufsicht ist es, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten. Die Führungsausicht ist Teil des Systems der Maßregeln der Besserung und Sicherung im Strafrecht.

Weitere Informationen zur Führungsaufsicht finden Sie im Bürgerservice des Justizportals NRW.

 

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