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Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt

Eine Generalstaatsanwältin/ ein Generalstaatsanwalt ist der Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft und damit Dienstvorgesetzter aller Staatsanwälte im Bezirk einer Generalstaatsanwaltschaft (entspricht einem Oberlandesgerichtsbezirk). In Nordrhein-Westfalen waren die Generalstaatsanwälte bis Ende 2000 sog. „politische Beamte“, die von der Landesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden konnten. Nunmehr unterliegen sie, wie jeder andere Beamte auch, nur noch den allgemeinen beamtenrechtlichen Ruhestands- bzw. Entlassungsregeln der §§ 30ff.LBG NW. Sie üben ihr Amt eigenverantwortlich aus, unterstehen aber der Dienst- und Fachaufsicht des Ministerium der Justiz NRW und sind insoweit weisungsgebunden.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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