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Gerichtsbescheid

Der Gerichtsbescheid ersetzt im Verwaltungsprozess sowie im finanzgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren das Urteil. Ein Gerichtsbescheid ergeht nach Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Sein Erlass setzt voraus, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.

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