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Gewerbe

Voraussetzung für den Kaufmannsstatus i. S. d. HGB ist u. a. der Umstand, dass ein Gewerbe ausgeübt wird. Dieser zentrale Begriff wird allerdings im HGBnicht näher umschrieben. Die Definition wurde daher von der Rechtsprechung entwickelt. Danach kommt als Gewerbe eine Tätigkeit in Betracht, welche von dem Betreffenden

  • selbstständig
  • ,
  • in der Absicht, Gewinn zu erzielen
  • ,
  • planmäßig
  • ,
  • auf Dauer angelegt
  • ,
  • der Öffentlichkeit erkennbar sowie erlaubtermaßen (= Tätigkeit ist gesetzlich erlaubt) ausgeübt wird
  • ,
  • ohne dass diese Tätigkeit den Freien Berufen oder den Künstlern zuzurechnen ist
  • .

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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