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Gewillkürte Erbfolge

Die Festlegung der erbrechtlichen Verhältnisse durch ein Testament oder einen Erbvertrag nennt man auch "gewillkürte Erbfolge". Sie kann dadurch gestaltet werden, dass der Erblasser in einer Urkunde einseitig Festlegungen trifft (Testament) oder dass er sich vertraglich mit einem anderen über die erbrechtlichen Verhältnisse einigt (Erbvertrag).

(Vgl. auch die Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge im Bürgerservice).

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