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Gewinn- und Verlustrechnung

Der Kaufmann und die Handelsgesellschaften stellen in der Gewinn- und Verlustrechnung den Erträgen die Aufwendungen gegenüber.

Von Erträgen spricht man, wenn auf Seiten des Kaufmanns oder der Handelsgesellschaft ein Vermögenszuwachs eintritt, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft insoweit eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.
Beispiel: Umsatz von Waren mit Gewinn.
Aufwendungen sind Ausgaben, die vorgenommen werden, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft eine finanzielle Gegenleistung erhalten.
Beispiel: Zahlung von Steuern an das Finanzamt.
Die Gegenüberstellung und Saldierung der Erträge mit den Aufwendungen zeigt dem Kaufmann oder der Handelsgesellschaft, ob das Unternehmen letztlich mit Gewinn oder Verlust gearbeitet hat. Diese Endaussage erklärt den Namen der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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