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Hauptverfahren

Das Hauptverfahren bildet den wichtigsten Abschnitt des Strafverfahrens/Strafprozesses. Es wird unterteilt in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. In der Hauptverhandlung werden unter Anwesenheit der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten, seines Verteidigers und etwaiger weiterer Verfahrensbeteiligter endgültig und unter Durchführung einer Beweisaufnahme der Sachverhalt und die Schuldfrage geklärt. Es endet mit der Verkündung eines Urteils.

Weitere Informationen zum Ablauf des Strafverfahrens finden Sie im Bürgerservice.

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