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Intertemporales Recht

Intertemporales Recht: Bei Inkrafttreten neuer Gesetze muss geregelt werden, in welchem Umfang, wie lange und auf welche Sachverhalte das vorher geltende Recht noch anzuwenden ist. Die Weitergeltung des bisherigen Rechts ist insbesondere auch eine Frage des Vertrauensschutzes der Bürger und juristischen Personen, die sich auf das bisher geltende Recht eingestellt und auf seiner Grundlage Rechtsgeschäfte getätigt haben. Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes wird die Frage der Weitergeltung des alten Rechts daher oft in Übergangsregelungen bestimmt. Die Übergangsregelungen können erforderlich werden, wenn innerhalb eines Landes ein Gesetz durch ein anderes abgelöst oder ein Gesetz erneuert (novelliert) wird. Sie sind auch erforderlich, wenn eine andere Rechtsordnung in einem bisher selbständigen Staatsgebiet eingeführt wird (Beispiel: Beitritt der DDR zur Bundesrepublik mit Wirkung zum 3.10.1990). Das EGBGB enthält eine große Anzahl von Übergangsregelungen, die mit der Einführung des BGBG oder dessen Änderung notwendig wurden.

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