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Jugendstaatsanwälte für den Ort

Die Jugendstaatsanwältin bzw. der Jugendstaatsanwalt für den Ort bearbeitet die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden in dem ihr bzw. ihm zugewiesenen Ort. Dies kann, abhängig vom jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, eine Stadt, ein oder mehrere Stadtteile oder das Gebiet eines Kreises sein. Die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwältin bzw. des Jugendstaatsanwalts für den Ort wird durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt.

Die Jugendstaatsanwältin bzw. der Jugendstaatsanwalt für den Ort erstellt zusammen mit Polizei, Jugendamt und freien Trägern entsprechend der örtlichen Strukturen ein Konzept für eine passgenaue beschleunigte Sachbearbeitung, führt regelmäßige Besprechungen mit allen einzubeziehenden Stellen durch, plant und führt mit diesen zusammen Diversionstage durch, erarbeitet ein örtlich geprägtes Intensivtäterkonzept und steht als örtlicher Ansprechpartner/in für Schulen, Heime, Jugendtreffs und die weiteren mit den Belangen der Jugendlichen befassten Stellen zur Verfügung.

Das Konzept der Jugendstaatsanwältin bzw. des Jugendstaatsanwalts für den Ort bietet folgende Vorteile:

• Beschleunigte Sachbearbeitung durch kürzere Wege, engere Kooperation und bessere Vernetzung der örtlichen Behörden,

• Bündelung der Sachkompetenz,

• Umfassende Kenntnis des sozialen Umfeldes, der örtlichen Brennpunkte und des kriminellen Werdeganges des Einzelnen,

• Besondere Motivation durch Identifikation mit dem eigenen Bezirk.


Das Konzept der Jugendstaatsanwältin bzw. des Jugendstaatsanwalts für den Ort wurde bislang in Köln, Bonn, Aachen, Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach, und Wuppertal umgesetzt.


Weitere Informationen zum Jugendstrafverfahren

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