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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitig verpflichtender Vertrag. Der Verkäufer verpflichtet sich darin, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (vgl. § 433 BGB). Soweit der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist (Verbrauchsgüterkauf, § 474 ff. BGB) gelten besondere Schutzvorschriften für den Käufer (Verbraucherschutz).

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