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Klageerzwingungsverfahren

Das Klageerzwingungsverfahren ist ein Verfahren, das es einer oder einem durch eine Straftat Verletzten ermöglicht, die Überprüfung der von der Staatsanwaltschaft verfügten Einstellung des Verfahrens durch ein Oberlandesgericht überprüfen zu lassen. Beruht die Einstellung auf einem dem Opportunitätsprinzip zuzurechnenden Grund (§§ 153, 153a, 153b, 154, 154b, 154c StPO), oder steht allein ein Privatklagedelikt (§ 374 StPO) in Rede, so ist das Klageerzwingungsverfahren ausgeschlossen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt verfasst sein und erfordert die Beachtung einer Vielzahl von Formvorschriften, an deren Nichtbeachtung der größte Teil der diesbezüglichen Anträge scheitert. Ist der Antrag begründet, kann das Oberlandesgericht die Staatsanwaltschaft anweisen, weitere Ermittlungen durchzuführen oder Anklage zu erheben.

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