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Klageschrift

Klageschrift: Mit ihr beginnt der Zivilprozess: In der förmlichen Klageschrift müssen die Personalien und Anschriften des Klägers (oder der Klägerin) und des (oder der) Beklagten und die geltend gemachte Forderung aufgeführt sein, außerdem die tatsächlichen Vorgänge, aus denen sich der Anspruch ergeben soll und Namen und Anschriften der Zeugen, die diese Behauptungen bestätigen sollen. Der Kläger oder die Klägerin reicht eine Klage bei Gericht ein oder erstellt sie mit Hilfe der Rechtsantragsstelle des Gerichts. Das Gericht fordert den Gerichtskostenvorschuss für die Klage vom Kläger an. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Wenn der Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist, wird die Klage der Gegenseite zugestellt (s. Faltblatt: "Was Sie über den Zivilprozess wissen sollten").

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