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Kreditkarte

Der Ausgabe von Kreditkarten liegt ein Vertrag zwischen einem Kreditkartenunternehmen (i.d.R. die kontoführende Bank) und einem Kunden zugrunde. Darin verpflichtet sich das Kreditkartenunternehmen zur Begleichung der Kreditsumme, die mittels der Kreditkarte übernommen wird. Die dem System angeschlossenen Händler verpflichten sich, die Kreditkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Beim Zahlungsvorgang unterschreibt der Kunde einen Beleg beim Händler. Mit dem Beleg weist der Kunde das Kreditkartenunternehmen an, die Zahlung an den Händler zu leisten. Durch die Zahlung erwirbt das Kreditkartenunternehmen seinerseits einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen den Kunden, den er z.B. in Form einer monatlichen Kreditkartenabrechnung geltend macht.

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