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Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren dient der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs. Gegenüber dem - im Rahmen eines Girovertrages - erteilten Dauerauftrag hat es den Vorteil, dass auch regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe (Energieabrechnungen, Kommunikationsgebühren) abgebucht werden können. Rechtsgrundlage des Lastschriftverfahrens ist die vom Schuldner dem Gläubiger erteilte Ermächtigung gem. § 185 BGB, den Betrag bei der Bank des Schuldners einzuziehen (Einzugsermächtigungsverfahren). Der Gläubiger macht auf dieser Grundlage seine Forderung geltend, die Bank belastet sodann das Schuldnerkonto. Da es sich bei dieser Zahlungsform um eine Ermächtigung an einen Dritten, also ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, kann der Schuldner einer Belastung seines Kontos widersprechen. Die Bank ist dann in jedem Falle, d. h. unabhängig von der Berechtigung des Widerspruchs, zur Rückbuchung verpflichtet.

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