/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Mietpreisbremse

Seit 1. Juni 2015 können die Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen, in denen die Mietpreisbremse greift. In diesen Gebieten ist die Möglichkeit des Vermieters, die Miete bei Neuvermietung einer Wohnung zu erhöhen, auf einen Höchstsatz begrenzt, um einen unkontrollierten Anstieg der Mieten zu verhindern.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z