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notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein gesetzliches Formerfordernis, dem der Gesetzgeber eine Reihe besonders risikoreicher oder juristisch komplizierter Rechtsgeschäfte unterworfen hat. Ist die notarielle Beurkundung vorgesehen, sind die erforderlichen Erklärungen vor einem deutschen Notar abzugeben, der über den Vorgang ein Protokoll bzw. eine Niederschrift anfertigt und dieses nochmal verliest, bevor es von ihm und den Beteiligten unterschrieben wird.

Die notarielle Beurkundung ist u.a. vorgesehen für Grundstückskaufverträge, Ehe- und Erbverträge sowie zahlreiche Gesellschaftsverträge.

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