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Offizialprinzip

Dieser Grundsatz besagt, dass nur die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Anklage vor einem Strafgericht erheben darf. Eine Ausnahme bildet die Privatklage, die nur wegen eines eng begrenzten Kreises von Straftaten, die gegen persönliche Rechtsgüter gerichtet sind, zulässig ist. Sie darf nur von dem durch die Tat Verletzten oder dessen Vertreter erhoben werden.

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