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Pfandbriefgeschäft

Das Pfandbriefgeschäft wird von Pfandbriefbanken betrieben. Es umfasst die Ausgabe von Schuldverschreibungen (vgl. Anleihen) die durch Grundpfandrechte (Hypotheken) oder Forderungen gegen staatliche Stellen gesichert sind. Die entsprechenden Anleihen sind daher sehr sichere Anlageformen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Pfandbriefbanken ist das „Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts v. 22.5. 2005 (PfandBG)“

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