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Polizei

Die Polizei hat sowohl die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, als auch als Strafverfolgungsbehörde bei ihr bekannt werdendem Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen. Dabei arbeitet sie der Staatsanwaltschaft zu, die als die Herrin des Ermittlungsverfahrens bezeichnet wird. Wegen ihrer personellen und technischen Ausstattung und besonderen kriminalistischen Ausbildung ist die Mitarbeit der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten unverzichtbar.

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