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Positive Sozialprognose

Die positive Sozialprognose ist ein entscheidendes Kriterium bei Beantwortung der Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden muss oder kann. Sie wird von dem erkennenden Gericht im Hauptverfahren festgestellt, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich allein die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird (§ 56 Strafgesetzbuch [StGB]). Sie ist schließlich durch die Strafvollstreckungskammer zu prüfen, wenn die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe in Betracht kommt, nachdem der Verurteilte ein bestimmtes Mindestmaß der Strafe verbüßt hat (§§ 57 ff Strafgesetzbuch [StGB], §§ 454 ff Strafprozessordnung [StPO]). Das Gericht berücksichtigt bei der Feststellung der positiven Sozialprognose eine Vielzahl von Faktoren, wie beispielsweise die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, das Verhalten nach der Tat, die Wirkung der Strafe. Bei einer Prüfung nach den §§ 57 ff StGB, 454 ff StPO werden insbesondere das Verhalten und die Entwicklung während des Vollzuges der Strafhaft in die Entscheidung mit einfließen.

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