/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Ratenlieferungsverträge

Ratenlieferungsverträge: sind gem. § 505 BGB kreditähnliche Geschäfte, weil sie eine Form der Vertragsabwicklung vorsehen, bei der die Lieferung von Teilleistungen gegen die Zahlung erbracht wird (Beispiele: Abonnementlieferungen). Sie unterliegen Verbraucherschutzbestimmungen. Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen und der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z