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Service-Einheiten

Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Service-Einheiten bzw. Geschäftsstellen eingerichtet, die mit beamteten Kräften des mittleren Justizdienstes und/oder mit Justizfachangestellten besetzt sind. Hier werden - vergleichbar mit einem Sekretariat - alle Geschäfte abgewickelt, die nicht den Richtern oder Rechtspflegern obliegen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verwaltung des gesamten Schriftgutes. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Rechtsanwaltschaft ist die Service-Einheit bzw. die Geschäftsstelle auch die Anlaufstelle bei Fragen zum Verfahren.

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