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Strafvollstreckung

Strafvollstreckung im weiteren Sinne regelt die Umsetzung der gerichtlich angeordneten Strafen, Maßregeln und Nebenstrafen. Insoweit ist der Strafvollzug ein Bestandteil dieses weiten Begriffs, da hier auch der Vollzug mit erfasst wird. Strafvollstreckung im engeren Sinne beinhaltet die formellen Maßnahmen der Einleitung des Vollzuges wie Berechnung der Haftzeit sowie die allgemeine rechtliche und gerichtliche Überwachung des Vollzugs.

Weitere Informationen im Bürgerservice und in der Broschüre Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen.

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