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Streitwert

Im Rechtsstreit macht eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend. Der Geldwert dieser Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte Betrag der Streitwert.

Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte. Bestimmungen über die Berechnung des Streitwertes finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG). Hinweise zur Ermittlung des Streitwertes können Sie auch aus den Erläuterungen zum Kostenrisikorechner entnehmen.

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