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Unternehmer

Der Begriff des Unternehmers umfasst juristisch selbständige Organisationen oder natürliche Personen (Menschen), die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Verträge schließen und andere Rechtsgeschäfte besorgen. Die Definition ist in § 14 BGB enthalten, und wurde eingefügt, um im Verbraucherschutz die geschäftlichen Partner des Verbrauchers unabhängig von deren handelsrechtlicher Einordnung als Kaufmann oder Handelsgesellschaft zu erfassen. Unternehmer im Verbraucherschutzrecht sind also auch Freiberufler und Landwirte sowie nebenberuflich Tätige.

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