/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist die aufgrund eines richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung der oder des Beschuldigten in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen. Zuständig zur Anordnung der erforderlichen vollzuglichen Maßnahmen ist die Richterin bzw. der Richter.

Aus dem Vollstreckungsplan ergibt sich, in welcher Justizvollzugsanstalt die U-Haft vollzogen wird.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z